Praxis für Atem-, Sprach- und Stimmtherapie Braunschweig
Krankenkassen – Übernahme der Therapiekosten
Falls Sie noch keine ärztliche Verordnung haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Hausarzt oder Kinderarzt. In speziellen Fällen hilft Ihnen Ihr Hals-Nasen-Ohren-Arzt, Phoniater, Pädaudiologe, Neurologe oder Zahnarzt / Kieferorthopäde.
Patientinnen und Patienten über 18 Jahre zahlen den üblichen Selbstzahleranteil vom Rezept, sofern sie nicht von der Zuzahlung zu Heilmitteln befreit sind.
